Ich bin Anwältin für Migrationsrecht und Sozialrecht. In meiner täglichen Arbeit konzentriere ich mich überwiegend auf die Vertretung in Asylverfahren und im Aufenthaltsrecht. Dies tue ich aus Überzeugung:
Ich bin der Ansicht, dass zu einer mobilen Gesellschaft wie der heutigen ein Recht auf Migration gehört. Wo einerseits Mobilität, Flexibilität und die ständige Bereitschaft sich zu verändern von den Menschen verlangt und positiv bewertet wird, kann nicht die Bereitschaft, dorthin zu gehen, wo man bessere Lebenschancen vermutet, sobald dabei Staatsgrenzen überschritten werden, kriminalisiert werden. Nur weil die gleiche Mobilität und Flexibilität dann Migration heißt.
Ich verstehe Migration als ein Menschenrecht für das es einzutreten gilt.
Das gilt erst Recht, wenn Verfolgung, Vertreibung oder schlicht Perspektivlosigkeit die Ursachen für das Verlassen des Herkunftsortes sind. Dazu gehört für mich ein Recht auf weltweite Niederlassungsfreiheit und eine Lockerung des Grenzregimes. Es geht mir darum, die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Zuwanderern zu beenden. Zudem müssen Rechte von Migranten, z.B. auf Schulbildung, medizinische Versorgung oder Sozialhilfe gestärkt und durchgesetzt werden. Migration wäre dann tatsächlich etwas grundsätzlich Normales. Dies entspräche dem Umstand, dass Migration wirtschaftlich und gesellschaftlich nötig ist. Mit Blick auf die Menschenrechte muss Migration entkriminalisiert werden, um die Illegalisierung von Menschen zu beenden.